AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Firma Karlhofer OG – Delta Integrale

1. Allgemeines
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Karlhofer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – nicht. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2.) Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Mit der Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Vertragsabschluss
1.) Die Angebote von Karlhofer sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Zusendung der Ware in angemessener Zeit ab Bestellung gilt als Annahme.
2.) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind – unbeschadet der übernommenen Maßgarantie – nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.) Versandkosten werden erst nach Abschluss der Bestellung bei der dann erhaltenen Rechnung berechnet und beigefügt. Erst dann ist der Kauf abgeschlossen.

3. Liefer- und Leistungszeit
1.) Die von Karlhofer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.) Karlhofer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3.) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz für den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

4. Gefahrübergang/ Verpackungskosten

1.) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Karlhofer verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Karlhofer unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2.) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

5. Gewährleistung
1.) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert Karlhofer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.) Die Gewährleistungspflicht auf Neuware beträgt 6 Monate falls nicht anders vereinbart und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.) Karlhofer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an Karlhofer zu schicken. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung seitens Karlhofer aus.
4.) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
5.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

6. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von Karlhofer an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Karlhofer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Karlhofer unentgeltlich. Ware, an der Karlhofer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Karlhofer ab.
Karlhofer ermächtigt ihn widerruflich, die an Karlhofer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Karlhofer hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – Karlhofer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware Karlhofer liegt – soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

7. Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Nachnahme, Lieferung per Lastschriftverfahren durch Bankeinzug, oder Vorauskasse. Karlhofer ist berechtigt trotz lautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Karlhofer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag bei Karlhofer endgültig gutgeschrieben ist.
3.) Gerät der Käufer in Verzug, so ist Karlhofer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

8. Preise

1.) Die Preise verstehen sich in EURO inkl. MwSt. Alle Angebote beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt unfrei. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen Karlhofer erfolgen stets freibleibend: maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.

2.) Die Preise mit 0,00 € sind Artikel die auf Anfrage hergestellt und mit Preisangebot zugesendet werden. Es gibt keine Artikel die 0,00€ kosten. So wie auch Versandkosten mit 0,00 gibt es nicht. Versandkosten werden nach Bestellung berechnet und an der Auftragsbestätigung zugefügt. Erst dann ist die Bestellung abgeschossen.

3.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Karlhofer genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise von Karlhofer.

9. Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

10. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Karlhofer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

11. Rücksendung
WIDERRUFSBELEHRUNG

1.)Achtung!
Die Ware bitte bei Anlieferung sofort auf Schäden überprüfen.
Wenn die Kartonage beschädigt ist, verlangen Sie vom Fahrer eine schriftliche Schadensbestätigung und mailen Sie diese bitte sofort an uns.
Bei nicht sachgemäßer Schadensanzeige ist eine Schadensregulierung nicht möglich!

2.) Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Karlhofer und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Kostenpauschale (für Einlagerung u.a.) in Höhe von 20% des Kaufpreises erfolgen.

3.) Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden. Die Ware darf jedoch einer angemessenen Prüfung unterzogen werden. Im Übrigen können Sie die Ersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Können Sie die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

4.) Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme von Karlhofer entstandenen Versandkosten.

5.) Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

6.) Der Widerruf ist zu richten an:

Karlhofer OG – Delta Integrale
Dr. Niederdorfer Str.24
A-8572 Bärnbach
Telefon: +43 03142/63242
E-Mail-Adresse: info@delta-integrale.com

12. Anwendbares Recht
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen Karlhofer und dem Käufer gilt das Recht der Republik Österreich.
2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.